Corona-Lockdown gilt bis zum 7. März – erste Lockerungen für den Freizeitsport ab dem 22. Februar 2021 haben auch für RW Nienborg Gültigkeit

Die ab Montag, 22. Februar 2022 gültige Corona-Schutzverordnung NRW bringt einige Änderungen für den Sport mit sich. Es gelten moderate Öffnungen für den Sport im Freien.

„Sport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes auf Sportanlagen unter freiem Himmel einschließlich der sportlichen Ausbildung im Einzelunterricht ist wieder erlaubt.“

Hierfür kann das Eichenstadion unter Einhaltung des bestehenden Hygienekonzeptes und der Abstandsregeln genutzt werden. Die Kabinen und das Clubheim bleiben bis auf Weiteres geschlossen. Hierfür können nur die Spielfelder 3 und 4 benutzt werden.

Die Sporthalle bleibt für den Freizeit- und Amateursport bis auf Weiteres geschlossen.