Auch ab dem 30. Mai kein regulärer Fußball möglich – Sportbetrieb bei RW Nienborg ruht weiterhin


Die Landesregierung Nordrhein-Westfalens hat am Mittwoch die neue Corona-Schutzverordnung veröffentlicht, die ab dem 30. Mai gilt. Darin enthalten sind unter anderem die Öffnung der Kontaktbeschränkung auf Gruppen von bis zu zehn Personen sowie Wettbewerbe im Breiten- und Freizeitsport. Der Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen (FLVW) weist in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass nach wie vor kein regulärer Trainings- oder Wettkampfbetrieb im Amateur- und Jugendfußball möglich ist.

Für die Fußballmannschaften und Breitensportgruppen des SC Rot-Weiß Nienborg ruht der Sportbetrieb bis auf Weiteres. Für das Eichenstadion werden in den nächsten Tagen die ersten Voraussetzungen zur Einhaltung der Hygienevorschriften geschaffen.

Weitere Informationen gibt es auf der Webseite des FLVW:

https://www.flvw.de/news/detail/auch-ab-dem-30-mai-kein-regulaerer-fussball-moeglich/